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REACH - Verordnung - Was verbirgt sich dahinter.
Die REACH - Verordnung ist eine Ende Oktober von der EU-Kommission verabschiedete Verordnung für die Registrierung, Bewertung und Zulassung chemischer Stoffe (Registration, Evaluation and Authorisation of Chemicals: REACH).
Danach sollen künftig alle Unternehmen eine chemische Substanz, von der sie mehr als einer Tonne pro Jahr produzieren oder importieren, in einer EU-weiten zentralen Datenbank registrieren. Das Ziel ist es das EU-Chemikalienrecht zu vereinfachen und so über 40 Verordnungen und Richtlinien zu ersetzen.
Das derzeit geltende Recht unterscheidet nicht anhand von Risiken für Gesundheit und Umwelt, sondern differenziert lediglich zwischen "Altstoffen" (Markteinführung vor 1981, rund 100.000 Chemikalien) und "neuen Stoffen" (Markteinführung seit 1981, 3.000 Chemikalien).
Letztere müssen die Unternehmen bislang schon ab Mengen von 10 kg/Jahr anmelden. Altstoffe hingegen können sie ungeprüft verwenden. Deren Risiken werden nur nach langwierigen Verfahren (an)erkannt.
Die neue Richtlinie schafft dieses System ab und will durch höhere Registrierungsschwellen die Forschung innerhalb der EU fördern.
Was bringt die REACH-Verordnung?
Der Vorschlag der Kommission soll nicht nur die Produzenten, Importeure und Abnehmer von chemischen Stoffen schützen, sondern gleichermaßen die Umwelt und Gesundheit aller EU-Bürger. Nach Meinung der Kommission beinhaltet REACH verbesserte Garantien für den Gesundheits- und Umweltschutz, die der Industrie durchaus vertretbare Kosten zumuten.
Bei geschätzten Kosten von 250 000 EUR je registrierten chemischen Stoff kann das aber schnell das "Aus" für manche Chemikalie, die heute eingesetzt wird bedeuten. Für mittelständische Unternehmen, gerade wie in der Galvanobranche, wird eine solche Kostenbelastung nicht zu tragen sein. Eine Reduzierung des Chemikalienangebots ist zu erwarten. Was dieses auch für die Abnehmer der Chemikalien bedeuten kann, muss schnellstens ermittelt werden.
Links im Internet:
Der Text der REACH-Verordnung
Die ausführliche Presseerklärung der Europäischen Kommission - MEMO/03/213

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letzte Änderung 06.02.2007
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